AGB LOdwig EVents
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vermietung Veranstaltungstechnik/Hüpfburgen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen LOdwig EVents und seinen Vertragspartnern, die Sach -und Dienstleistungen von LOdwig EVents in Anspruch nehmen ( nachfolgend Mieter genannt).Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Die Angebote von LOdwig EVents sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch LOdwig EVents bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen (Telefax) Form.
- Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit dem Tage der Rückgabe der gemieteten Geräte. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden. Ein angebrochener Tag wird als voller Tag gerechnet.
§ 3 Gewährleistung und Haftung
LOdwig EVents verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die Übergabe erfolgt im Lager von LOdwig EVents. Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der Kosten. LOdwig EVents ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
§ 4 Pflichten des Mieters
- Der Betrieb der Geräte ist nur auf geeigneten Gelände erlaubt. Der Mieter gewährleistet eine ständige Beaufsichtigung durch geeignete Personen.
- Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt LOdwig EVents zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages.
- Bei Windstärken von mehr als Windstärke 5 ist der Betrieb der Hüpfburgen und Eventmodule sofort einzustellen. Für eine Minderung der Nutzbarkeit durch äußere Einflüsse haftet der Vermieter nicht. Bei Nichtnutzung durch Witterungseinflüsse ( Regen, Sturm, Schnee, Frost o.ä.) kann der Mieter keine Ansprüche gegenüber dem Vermietergeltend machen.
- Bei Rückgabe von defekten, verschmutzen, nassen oder falsch gepackten Gegenständen trägt der Mieter die Kosten der Nacharbeiten mindestens jedoch 50 €.
Sollte dem Vermieter dadurch ein Auftrag verloren gehen ( auch infolge verspäteter Rückgabe) leistet der Mieter die Kosten für den Ausfall.
Die unter diesem Punkt genannten Bedingungen gelten auch bei Anlieferung durch LOdwig EVents.
- Der Einsatz der Hüpfburgen und Eventsmodule auf rotem Boden( Ascheplätze, Tennisplätze) ist untersagt. Bei Nichteinhaltung berechnen wir die zusätzlichen Kosten für Reinigung, Instandsetzung oder Neubeschaffung zzgl. einer Vertragsstrafe von 500 €
- Bei Vermietung von Veranstaltungstechnik hat der Mieter für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen.
- Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte.
- Bei Selbstbetreuung der Mietsache haftet der Mieter für Schäden am Menschen & Geräten ab der Übergabe.
§ 5 Selbstbetreuung /Selbstabholung
Bei der Abholung ist ein deutscher Personalausweis oder deutscher Pass mit Meldebescheinigung zur Identifikation vorzulegen. Gleiches gilt bei Auslieferung zum Kunden. Ausländische Ausweise oder Pässe können wir leider nicht akzeptieren.
§ 6 Untervermietung / Weitergabe
Eine Untervermietung oder Weitergabe der Geräte aus dem Gewahrsam des Mieters ist dem Mieter nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Erfolgt eine Untervermietung oder unzulässige Weitergabe an Dritte ohne Genehmigung von LOdwig EVents, ist LOdwig Events berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Mietvertrag zu kündigen. Gleichzeitig wird eine Vertragsstrafe von 500 € fällig.
§ 7 Veranstaltungen
Wird zwischen den Parteien für eine Veranstaltung vereinbart, dass LOdwig EVents die Funktion der Mietsachen überwacht, hat LOdwig EVents die hierfür erforderlichen Rechte.
Insbesondere
- kann LOdwig EVents die Anlage abschalten/ abbauen wenn für die körperliche Unversehrtheit der anwesenden Personen eine Gefahr besteht oder wenn bei Open Air Veranstaltungen durch das Wetter eine Gefahr für die Anlage besteht. Gleiches gilt bei Windgeschwindigkeiten über Windstärke 5.
- LOdwig EVents kann die Anlage abschalten, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage/ Geräte gefährden. Wird gem. vorstehenden oder ähnlichen Gründen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut ist der Mieter nicht berechtigt deshalb Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art , gegen LOdwig EVents herzuleiten.
- können unsere Beschallungsanlagen Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht , den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.
§ 8 Vermietung von technisch aufwendigen Geräten
Bei Vermietung von technisch aufwendigen Geräten ( z.B. Videoprojektoren, Farbwechslern, computergesteuerten Scheinwerfern, Laptops usw.) ohne Fachpersonal von LOdwig EVents wird grundsätzliche keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und -Höhe.
§ 9 Lieferung § Betreuung durch LOdwig EVents
Der Mieter gewährt bei Anlieferung eine freie Zufahrt mit Transporter direkt bis zum Aufbau-und Lieferort. Wenn die Bereitstellung von Hilfskräften durch die Vertragsparteien vereinbart wurde, müssen diese unbedingt zur vereinbarten Zeit verfügbar sein. Mehraufwand oder Wartezeit werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Für eventuelle Genehmigungen für Stellflächen ist der Mieter verantwortlich. Stromkosten die durch die Geräte/ Anlage anfallen trägt der Mieter.
Der Mieter ist für die äußere Sicherheit ( insbesondere sicherheitsgefährdende Wettereinflüsse und Gefährdung durch Personen innerhalb und außerhalb des Spielbetriebs) verantwortlich.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen die durch LOdwig EVents betreut werden, stellt der Mieter eine Nachtbewachung zur Sicherheit des Equipments zur Verfügung. Ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, kann der Vermieter die Veranstaltung ohne Nachteile für ihn abbrechen.
Die Geräte sind, wenn eine Betreuung durch den Vermieter stattfindet, haftpflichtversichert.
§ 10 Regreß
Der Mieter bestätigt die mängelfreie Übernahme durch Annahme des Gerätes/ der Anlage. Spätere Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn verdeckte Mängel auftreten und diese unmittelbar nach dem Aufbau angezeigt werden ( per SMS erforderlich).
§ 11 Rechte
Der Mieter stimmt zu , dass LOdwig EVents von allen eigenen Eventmodulen, Hüpfburgen, Festzelten und jeglicher Veranstaltungstechnik Bild-,Ton- und Videoaufnahmen auch im Zusammenhang mit agierenden Personen ( Gesichter werden verpixelt) bei seiner Veranstaltung anfertigen und diese uneingeschränkt zur eigenen Werbung verwenden darf.
§12 Rücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag werden bei Buchungen vom 07. Tag bis 01. Tag vor der Veranstaltung 50 % der Vertragssumme fällig.Bei Rücktritt vom Vertrag oder Nichtabholung bei Selbstabholungen fallen 100 % der Vertragssumme an und werden in Rechnung gestellt.
§ 13 Zahlungsbedingungen
Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. LOdwig EVents behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung anzupassen.
§ 14 Gerichtsstand
Für gerichtliche Auseinandersetzungen ist ausdrücklich das Amtsgericht Perleberg zuständig
§ 15 Schlussbestimmungen
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen LOdwig EVents und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bad Wilsnack, Kreis Prignitz.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Preise von LOdwig EVents verstehen sich in EURO. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten.
LOdwig EVents
Matthias Lodwig
Bahnstraße 2
19336 Bad Wilsnack
Tel. +49 (0) 1796040838
Stand: 07.03.2022